Freitag, 1. August 2008

Ne endlich: Verbraucherschützer mahnen 19 Handyanbieter ab!

Foto links (Symbolbild): Verbraucherschützer bemängeln die AGBs von Handyanbietern (Foto: pixelio.de, Johannes Schätzler)


Die AGBs weisen unzulässige Klauseln zum Nachteil der jeweiligen Kunden auf!

Berlin (pte/01.08.2008/13:42) - Anbieter von Mobilfunkdiensten verwenden noch immer zahlreiche unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Zu diesem Ergebnis kommt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) http://www.vzbv.de nach einer ausführlichen Überprüfung. Insgesamt 19 deutsche Anbieter wurden von den Verbraucherschützern abgemahnt, weil sie unzulässige Klauseln zum Nachteil der Verbraucher in ihren AGBs aufweisen. In einem Fall wurden sogar 23 bedenkliche Regelungen beanstandet. Kritisiert wird dabei vor allem, dass Anbieter sich häufig das Recht vorbehielten, Preise, Leistungen und Geschäftsbedingungen jederzeit nahezu unbeschränkt ändern zu können. Derartig ausufernde Klauseln seien nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes grundsätzlich unwirksam, heißt es vom vzbv.

"Es kann nicht sein, dass Handyanbieter die Kunden in Verträge mit möglichst langer Laufzeit zwingen, sich selbst jedoch jedes Türchen offen halten wollen", kritisiert Thomas Bradler, Rechtsexperte des vzbv, im Gespräch mit pressetext. Auf diese Weise wären beispielsweise Preiserhöhungen durch die Anbieter zu jeder Zeit möglich. "Der Kunde selbst kann so nicht absehen, wie hoch die Preise für seine Handy-Nutzung im Endeffekt ausfallen werden", erläutert Bradler. Wenn ein Mobilfunkbetreiber solche Klauseln in seinen AGBs verwende, müsse er sicherstellen, dass der Kunde auch über das Ausmaß der anfallenden Kosten im Bilde ist. "Derartige Klauseln sind grundsätzlich unwirksam und haben eine gute Chance, vor Gericht gekippt zu werden", meint der vzbv-Rechtsexperte.

Laut den Verbraucherschützern würden Handyanbieter auch zunehmend öfter versuchen, Kunden durch "leere Werbeversprechen" zu ködern. In einer Klage, die der vzbv diesbezüglich gegen den Mobilfunkanbieter Callmobile http://www.callmobile.de angestrebt hatte, sei der Verband erfolgreich gewesen. Demnach untersagt das Oberlandesgericht Hamburg dem Anbieter, auf seiner Webseite Prepaid-Produkte mit der Aussage "Keine Grundgebühr" zu bewerben. Dies sei eine "irreführende Angabe", betonte das Gericht, da sehr wohl eine sogenannte "Administrationsgebühr" anfallen würde, sobald der Betroffene einen Umsatz von weniger als sechs Euro in drei Monaten zusammenbrächte. "Keine Grundgebühr heißt keine nutzungsunabhängigen Kosten. Solch irreführende Angaben sind nach geltendem Wettbewerbsrecht nicht akzeptabel", stellt Bradler fest.

Auch in Österreich hatte der Mobilfunkanbieter One http://www.one.at vor einiger Zeit für Aufregung gesorgt, weil er in seiner Werbung für den "4 zu 0"-Tarif unbegrenztes Telefonieren in alle Netze versprochen hat, Vieltelefonierern dann aber unter Berufung auf eine "Fair Use"-Vereinbarung mit Kündigung gedroht hatte. Verbraucherschützer mahnten daraufhin vier AGB-Klauseln von One ab und reichten eine Klage ein, der vom Handelsgericht Wien Recht gegeben wurde. Als Konsequenz hat One seine AGBs per Ende Juni für Neukunden geändert. Mit 26. August treten die neuen Geschäftsbedingungen auch für bestehende Kunden in Kraft. "Ausschlaggebend für die gefundenen Mängel ist wohl der sehr harte Wettbewerbsdruck am Mobilfunkmarkt. Viele Anbieter versuchen deshalb alles, um ihre Kunden möglichst lange zu binden und mehr Gewinn herauszuschlagen", so Bradler abschließend.

Quelle: Pressetext digest

Donnerstag, 31. Juli 2008

BBC zahlt Rekordstrafe für manipulierte Anrufsendungen


Foto links:
Sendungen von BBC1
in der Kritik (Foto: BBC)


Medienbehörde "OFCOM" fordert rund eine halbe Mio. Euro
von der BBC!


London (pte/31.07.2008/06:10) - Die BBC ist von der britischen Medienaufsichtsbehörde Ofcom http://www.ofcom.org.uk zu einer Strafe von umgerechnet rund 507.000 Euro verdonnert worden. Die öffentlich-rechtliche Sendeanstalt hatte offenbar bei Anrufsendungen Gewinner vorgetäuscht und die Zuschauer bei Wettbewerben und Preisrätseln in die Irre geführt. Wie britische Zeitungen berichten, wurden Sendungen sowohl im Fernsehen als auch im Radio manipuliert. Das Brechen der bestehenden Rundfunkrichtlinien sei in diesem Fall sehr ernst zu nehmen, so die Regulierungsbehörde. "In jedem einzelnen Fall hat die BBC ihr Publikum betrogen, indem Gewinner vorgegaukelt und Wettbewerbe unfair durchgeführt wurden", argumentiert Ofcom. Für die britische Sendeanstalt ist das die höchste Strafe, die jemals von der Medienaufsicht gegen sie verhängt wurde.

In einigen Fällen ist den Programmverantwortlichen laut Medienaufsicht von vornherein bewusst gewesen, dass die Anrufer keine Chance haben würden, den Wettbewerb zu gewinnen. Dennoch seien die Sendungen so ausgestrahlt worden. Die Ofcom sagt, dass die Produktionsteams in einzelnen Fällen vorsätzlich die Entscheidung getroffen hätten, Anrufsendungen auszustrahlen, bei denen das Publikum absolut keine Gewinnchancen hatte. "In anderen Fällen traten bei Sendungen technische Probleme auf und irgendwelche Gewinnernamen wurden dargestellt", heißt es in dem Bericht. Bei der BBC hätten intern die Managementaufsicht und die Schulungsabläufe nicht entsprechend funktioniert, um sicherzustellen, dass das Publikum nicht getäuscht wird.

Manipulierte Anrufsendungen wie bei der BBC sind kein Einzelfall. Der britische Sender ITV wurde in diesem Jahr zum Beispiel mit einer Strafe von mehreren Mio. Euro belegt, weil Mehrwertnummern missbraucht worden waren. Auch im deutschsprachigen Fernsehen laufen vor allem Call-In-Shows oder Teleshoppingsendungen nicht immer ganz sauber ab. "Hinsichtlich des rundfunkrechtlichen Rahmens für die typischen Call-In-Gewinnspiele gelten die allgemeinen Regeln zu Teleshopping, insbesondere das Trennungs- und Erkennbarkeitsgebot sowie bestimmte zeitliche Höchstgrenzen", erklärt Michael Truppe von der Geschäftsstelle des Bundeskommunikationssenates auf Nachfrage von pressetext. Die inhaltliche Kontrolle der Spiele bzw. möglicher Betrug liege hingegen nicht im Zuständigkeitsbereich der Rundfunkbehörden, sondern wäre gegebenenfalls zivil- oder strafrechtlich vor den ordentlichen Gerichten aufzugreifen.

Die BBC hat zumindest kein Geld an den Anrufen mitverdient, die von den Zusehern und Zuhörern bezahlt werden mussten. Das Publikum wurde aber bewusst der Chance auf Gewinne beraubt. So gab es einen Fall, bei dem der Name eines Produktionsmitglieds als Sieger einer Call-in-Show auf BBC1 auftauchte. Bei der Radiosendung Children in Need wurde gar ein komplett erfundener Name auf Sendung verlesen. Quelle: Pressetext Austria

Mittwoch, 30. Juli 2008

Aktuell: Mini-Mikroskop passt in Handys

Foto links:
Das Mikrofluidik-Mikroskop,
so groß wie eine Münze
(Foto: caltech.edu)




Günstiges Chip-System kommt ohne Linsen aus


Pasadena (pte/30.07.2008/12:12) - Wissenschaftler am California Institute of Technology (Caltech) http://www.caltech.edu haben ein Mikroskop entwickelt, das nicht größer als eine Fingerspitze ist. "Das ganze System ist wirklich kompakt, es könnte in ein Handy eingebaut werden", beschreibt Changhuei Yang, Caltech-Professor und Leiter des Entwickler-Teams. Das Chip-System verspricht eine Vergrößerung, die sich mit den besten optischen Mikroskopen messen kann. Statt auf Linsen setzt es dazu auf Mikrofluidik. Damit ist die gezielte Arbeit mit kleinen Flüssigkeits- oder Gasmengen auf mikroskopischen Skalen gemeint. Das Mini-Mikroskop könnte den Caltech-Forschern zufolge um rund zehn Dollar in Serie gefertigt werden und somit die mikroskopische Analyse von Flüssigkeiten über mobile Geräte erlauben.

Das Caltech-System kombiniert Mikroelektronik mit Mikrofluidik. Ein CCD-Chip, wie er in Digital- und Handykameras genutzt wird, dient als Sensor. Er wird mit einer dünnen Metallschicht bedeckt, in die eine Reihe von Löchern in der Größe von einem Mikrometer als Aperturen gestanzt wird. An diesen wird durch einen winzigen Kanal die Flüssigkeit vorbeigeleitet, die mit dem linsenlosen Mikroskop analysiert werden soll. Dadurch entsteht eine Reihe von Licht-Schatten-Aufnahmen, die kombiniert werden, um ein detailliertes, zweidimensionales Bild zu erhalten. "Als Beleuchtung genügt Sonnenlicht, was das System sehr attraktiv für Anwendungen in der Dritten Welt macht", betont Yang.

Als mögliche Einsatzgebiete führen die Forscher speziell den Bereich der Biomedizin an. Die Mini-Mikroskope könnten beispielsweise für portable Systeme zur Malaria-Diagnose oder Wasser-Analyse genutzt werden. "Ein implantierbares mikroskopisches Analysesystem könnte autonom nach Krebszellen im Blutkreislauf suchen", sieht Yang eine weitere Möglichkeit. Dank der geringen Kosten seien auch Einwegsysteme zur Reduktion von Kontaminationsrisiken oder für den Einsatz in Kriegsgebieten denkbar. Verhandlungen mit Biotechnologie-Unternehmen über eine Massenproduktion der Mini-Mikroskope seien bereits im Gange.

"Das ist wirklich ein Beispiel für den kreativen Einsatz der Mikrofluidik für die Mikrooptik", meint Hans Zappe, Professor für Mikrooptik am Institut für Mikrosystemtechnik der Universität Freiburg http://www.imtek.de, gegenüber pressetext. Mikrofluidische Linsen für rekonfigurierbare optische Mikrosysteme sind ein Forschungsthema seiner Arbeitsgruppe, so der Wissenschaftler. Andernorts sind auf Basis der Mikrofluidik schon optische Schalter entwickelt worden. "International ist das ein spannendes Thema. Die Optofluidik ist ein Forschungsgebiet, das zunehmende Funktionalität für mikro-optische Systeme erlauben wird", betont Zappe daher abschließend.

Quelle: Pressetext Deutschland