Montag, 25. Mai 2009

Die Nachrichten bei rpa radio am 25.5.2009

Beerfelden: Mit einer "luftigen" Aktion haben CB-Funker aus dem Odenwald für Aufsehen gesorgt: Am Abend des 16. Mai 2009 starteten die Funkfreunde in der Nähe der Ortschaft Beerfelden einen Freiballon, der als Nutzlast ein CB-Funkgerät samt Stromversorgung und Antenne trug. Das Gerät sendete mehrere Stunden auf Kanal 19 FM in einer Endlosschleife Musik, Grußbotschaften und Mitschnitte von Bergfunkaktionen. Nach Angaben eines Users im Internet-Forum "funkbasis.de" soll der Sender an einem vertikalen Dipol (2 x 2,75 Meter) betrieben worden sein; die Sendeleistung soll ca. 0,7 Watt betragen haben. Die genaue Flugroute des Ballons ist nicht bekannt; ein System zur Positionsbestimmung wie z.B. APRS war nicht an Bord. Zahlreiche CB-Funker haben auf "funkbasis.de" Hörberichte veröffentlicht. Die Signale des Ballons konnten unter anderem auch in Mecklenburg und Oberösterreich empfangen werden. Die Ballon-Aktion war in der Öffentlichkeit nicht angekündigt worden - wohl auch deshalb, weil die Aussendungen nicht ganz im Einklang mit den einschlägigen CB-Funk-Vorschriften standen ;-) Der Begeisterung der CB-Funker, die die Aktion gespannt verfolgten, tat das offenbar keinen Abbruch - viele Funker fordern eine Wiederholung der Aktion. Quelle: Funkmagazin

Berlin/Bonn: Am 19. Mai 2009 ist die sogenannte "Sicherheitsfunk-Schutzverordnung" (SchuTSEV) in Kraft getreten. Durch diese Verordnung sollen öffentliche Telekommunikationsnetze und Sicherheitsfunkdienste vor Störungen durch "leitergebundene Telekommunikationsanlagen" (zum Beispiel Powerline Communication) geschützt werden. Dazu sind in der Verordnung besonders schützenswerte Frequenzbereiche aufgelistet, in denen leitergebundene Telekommunikationsanlagen bestimmte Störgrenzwerte nicht überschreiten dürfen. Amateurfunk- und "Jedermannfunk"-Frequenzen sind in der Liste der besonders schützenswerten Frequenzbereiche nicht enthalten. Für Amateurfunk und "Jedermannfunk" gelten im Falle von Störungen nach wie vor die Regelungen des "Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln" (EMVG). Sie besagen im Kern, dass die Bundesnetzagentur bei Störungen "Abhilfemaßnahmen in Zusammenarbeit mit den Beteiligten" veranlassen kann (aber nicht zwingend muss) - sofern die störenden Gerätschaften ansonsten den Vorschriften des EMVG oder anderer Gesetze genügen. Die "Sicherheitsfunk-Schutzverordnung" kann im Internet unter http://tinyurl.com/6qrav6 heruntergeladen werden. Quelle: Funkmagazin

Mutterstadt: Die "Deutsche CB-Funk-Organisation" (DCBO) hat am 23. Mai 2009 ihr Diskussionsforum im Internet geschlossen. Der Vorsitzende der DCBO, Thomas Pfannebecker, begründete die Schließung damit, dass "die zugesicherte Mitarbeit einiger Personen leider nicht stattgefunden habe". Außerdem hätten sich die Zugriffszahlen auf das Forum "in den vergangenen 24 Monaten nicht aufwärts bewegt". Die DCBO war die einzige überregionale CB-Vereinigung, die im Internet ein Diskussionsforum zur Verfügung stellte. Als Ersatz empfiehlt Thomas Pfannebecker das Forum "funkbasis.de". Eine Auswahl weiterer Funk-Foren ist im Internet unter www.funkforum.de zu finden. Quelle: Funkmagazin

Baunatal: Der DARC e.V. unterstützt die verwaltungsrechtliche Klage eines Mitgliedes wegen Störungen des Rundfunks und Amateurfunkempfangs. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe ist gerichtet gegen die Bundesrepublik Deutschland, diese vertreten durch die Bundesnetzagentur. Sie verlangt ein Einschreiten gegen einen PLC-Anbieter wegen konkreter Störungen. Der DARC möchte für sein Mitglied Abhilfemaßnahmen der BNetzA erzielen und in dem Verwaltungsrechtsstreit gleichzeitig Differenzen in der Anwendung des EMVGs zwischen RTA und BNetzA klären. Mehrere Versuche der Klärung unter anderem in Gesprächsterminen mit dem zuständigen Ministerium und der BNetzA sind hier erfolglos verlaufen, wie in einer Vorstandsinformation vom 2. April nachzulesen ist.

Dayton/Ohio: Am 17. Mai schloss die US-Amateurfunkmesse Hamvention in Dayton/Ohio mittags nach zweieinhalb Tagen ihre Pforten, und die DARC-Mannschaft ihr Gästebuch, das rund 250 Eintragungen aus allen Kontinenten enthielt. Darunter finden sich immerhin 50 deutsche Funkamateure. Höhepunkte aus deutscher Sicht war ein Vortrag, den Jörg, DJ3HW, im Contest-Forum vor etwa 250 Zuhörern über "Contesting Made in Germany" hielt. Sehr gut besucht auch der Vortrag über die von Chris, DL1MGB, geleitete VK9DWX-Expedition. Chris erhielt hierfür von einem prominenten amerikanischen DX-Club die Auszeichnung als beste Expedition des Jahres. Am Stand konnte weiterhin der US-Weltraumtourist Richard Garriot, W5KWQ, begrüßt werden. Quelle: DARC

Baunatal: Am ersten Wochenende im Juni findet der IARU Region 1 CW Fieldday , also ein Funkwettbewerb für Freunde der Morse-Telegraphie statt. Um in diesem Wettbewerb bei einer Teilnahme Punkte für die Clubmeisterschaft einzufahren, ist eine Anmeldung beim FD-Manager notwendig. Diese Anwendung ist nun online möglich bzw. erwünscht. Interessant auch für den Nicht FD-Aktivisten, es ist auf einer DL-Karte zu erkennen welche Stationen mitmachen und durch zoomen kann man den genauen Standort der Stationen im Felde ersehen. Näheres auf der Webseite des DX- und HF-Funksportreferats www.darc.de/referate/dx/fgd.htm unter "12.05. Fieldday Contest: Jetzt auch online anmelden". Quelle DARC

Bratislawa: Der Präsident des slowakischen Amateurfunkverbandes SARA, Roman Kudlac, OM3EI, teilt mit, dass seit dem 1. Mai dortige Funkamateure auf 70 MHz arbeiten dürfen. Betrieb ist im Bereich von 70,25 bis 70,35 MHz mit 10 W EIRP für Genehmigungsinhaber der Extra Class erlaubt. Jede Station benötigt ferner eine individuelle Betriebserlaubnis. In Deutschland ist das 4-m-Band nicht für den Amateurfunk freigegeben. Wohl aber gibt diese Freigabe hierzulande Anreiz für Empfangsversuche slowakischer Stationen bei Sporadic-E-Bedingungen. Quelle: Slowakischer Amateurfunkverband SARA

Und das waren die Nachrichten in dieser Woche. Zusammengetragen vom Alexander, gesprochen von der Rosemarie.