Freitag, 1. August 2008

Ne endlich: Verbraucherschützer mahnen 19 Handyanbieter ab!

Foto links (Symbolbild): Verbraucherschützer bemängeln die AGBs von Handyanbietern (Foto: pixelio.de, Johannes Schätzler)


Die AGBs weisen unzulässige Klauseln zum Nachteil der jeweiligen Kunden auf!

Berlin (pte/01.08.2008/13:42) - Anbieter von Mobilfunkdiensten verwenden noch immer zahlreiche unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Zu diesem Ergebnis kommt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) http://www.vzbv.de nach einer ausführlichen Überprüfung. Insgesamt 19 deutsche Anbieter wurden von den Verbraucherschützern abgemahnt, weil sie unzulässige Klauseln zum Nachteil der Verbraucher in ihren AGBs aufweisen. In einem Fall wurden sogar 23 bedenkliche Regelungen beanstandet. Kritisiert wird dabei vor allem, dass Anbieter sich häufig das Recht vorbehielten, Preise, Leistungen und Geschäftsbedingungen jederzeit nahezu unbeschränkt ändern zu können. Derartig ausufernde Klauseln seien nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes grundsätzlich unwirksam, heißt es vom vzbv.

"Es kann nicht sein, dass Handyanbieter die Kunden in Verträge mit möglichst langer Laufzeit zwingen, sich selbst jedoch jedes Türchen offen halten wollen", kritisiert Thomas Bradler, Rechtsexperte des vzbv, im Gespräch mit pressetext. Auf diese Weise wären beispielsweise Preiserhöhungen durch die Anbieter zu jeder Zeit möglich. "Der Kunde selbst kann so nicht absehen, wie hoch die Preise für seine Handy-Nutzung im Endeffekt ausfallen werden", erläutert Bradler. Wenn ein Mobilfunkbetreiber solche Klauseln in seinen AGBs verwende, müsse er sicherstellen, dass der Kunde auch über das Ausmaß der anfallenden Kosten im Bilde ist. "Derartige Klauseln sind grundsätzlich unwirksam und haben eine gute Chance, vor Gericht gekippt zu werden", meint der vzbv-Rechtsexperte.

Laut den Verbraucherschützern würden Handyanbieter auch zunehmend öfter versuchen, Kunden durch "leere Werbeversprechen" zu ködern. In einer Klage, die der vzbv diesbezüglich gegen den Mobilfunkanbieter Callmobile http://www.callmobile.de angestrebt hatte, sei der Verband erfolgreich gewesen. Demnach untersagt das Oberlandesgericht Hamburg dem Anbieter, auf seiner Webseite Prepaid-Produkte mit der Aussage "Keine Grundgebühr" zu bewerben. Dies sei eine "irreführende Angabe", betonte das Gericht, da sehr wohl eine sogenannte "Administrationsgebühr" anfallen würde, sobald der Betroffene einen Umsatz von weniger als sechs Euro in drei Monaten zusammenbrächte. "Keine Grundgebühr heißt keine nutzungsunabhängigen Kosten. Solch irreführende Angaben sind nach geltendem Wettbewerbsrecht nicht akzeptabel", stellt Bradler fest.

Auch in Österreich hatte der Mobilfunkanbieter One http://www.one.at vor einiger Zeit für Aufregung gesorgt, weil er in seiner Werbung für den "4 zu 0"-Tarif unbegrenztes Telefonieren in alle Netze versprochen hat, Vieltelefonierern dann aber unter Berufung auf eine "Fair Use"-Vereinbarung mit Kündigung gedroht hatte. Verbraucherschützer mahnten daraufhin vier AGB-Klauseln von One ab und reichten eine Klage ein, der vom Handelsgericht Wien Recht gegeben wurde. Als Konsequenz hat One seine AGBs per Ende Juni für Neukunden geändert. Mit 26. August treten die neuen Geschäftsbedingungen auch für bestehende Kunden in Kraft. "Ausschlaggebend für die gefundenen Mängel ist wohl der sehr harte Wettbewerbsdruck am Mobilfunkmarkt. Viele Anbieter versuchen deshalb alles, um ihre Kunden möglichst lange zu binden und mehr Gewinn herauszuschlagen", so Bradler abschließend.

Quelle: Pressetext digest

Donnerstag, 31. Juli 2008

BBC zahlt Rekordstrafe für manipulierte Anrufsendungen


Foto links:
Sendungen von BBC1
in der Kritik (Foto: BBC)


Medienbehörde "OFCOM" fordert rund eine halbe Mio. Euro
von der BBC!


London (pte/31.07.2008/06:10) - Die BBC ist von der britischen Medienaufsichtsbehörde Ofcom http://www.ofcom.org.uk zu einer Strafe von umgerechnet rund 507.000 Euro verdonnert worden. Die öffentlich-rechtliche Sendeanstalt hatte offenbar bei Anrufsendungen Gewinner vorgetäuscht und die Zuschauer bei Wettbewerben und Preisrätseln in die Irre geführt. Wie britische Zeitungen berichten, wurden Sendungen sowohl im Fernsehen als auch im Radio manipuliert. Das Brechen der bestehenden Rundfunkrichtlinien sei in diesem Fall sehr ernst zu nehmen, so die Regulierungsbehörde. "In jedem einzelnen Fall hat die BBC ihr Publikum betrogen, indem Gewinner vorgegaukelt und Wettbewerbe unfair durchgeführt wurden", argumentiert Ofcom. Für die britische Sendeanstalt ist das die höchste Strafe, die jemals von der Medienaufsicht gegen sie verhängt wurde.

In einigen Fällen ist den Programmverantwortlichen laut Medienaufsicht von vornherein bewusst gewesen, dass die Anrufer keine Chance haben würden, den Wettbewerb zu gewinnen. Dennoch seien die Sendungen so ausgestrahlt worden. Die Ofcom sagt, dass die Produktionsteams in einzelnen Fällen vorsätzlich die Entscheidung getroffen hätten, Anrufsendungen auszustrahlen, bei denen das Publikum absolut keine Gewinnchancen hatte. "In anderen Fällen traten bei Sendungen technische Probleme auf und irgendwelche Gewinnernamen wurden dargestellt", heißt es in dem Bericht. Bei der BBC hätten intern die Managementaufsicht und die Schulungsabläufe nicht entsprechend funktioniert, um sicherzustellen, dass das Publikum nicht getäuscht wird.

Manipulierte Anrufsendungen wie bei der BBC sind kein Einzelfall. Der britische Sender ITV wurde in diesem Jahr zum Beispiel mit einer Strafe von mehreren Mio. Euro belegt, weil Mehrwertnummern missbraucht worden waren. Auch im deutschsprachigen Fernsehen laufen vor allem Call-In-Shows oder Teleshoppingsendungen nicht immer ganz sauber ab. "Hinsichtlich des rundfunkrechtlichen Rahmens für die typischen Call-In-Gewinnspiele gelten die allgemeinen Regeln zu Teleshopping, insbesondere das Trennungs- und Erkennbarkeitsgebot sowie bestimmte zeitliche Höchstgrenzen", erklärt Michael Truppe von der Geschäftsstelle des Bundeskommunikationssenates auf Nachfrage von pressetext. Die inhaltliche Kontrolle der Spiele bzw. möglicher Betrug liege hingegen nicht im Zuständigkeitsbereich der Rundfunkbehörden, sondern wäre gegebenenfalls zivil- oder strafrechtlich vor den ordentlichen Gerichten aufzugreifen.

Die BBC hat zumindest kein Geld an den Anrufen mitverdient, die von den Zusehern und Zuhörern bezahlt werden mussten. Das Publikum wurde aber bewusst der Chance auf Gewinne beraubt. So gab es einen Fall, bei dem der Name eines Produktionsmitglieds als Sieger einer Call-in-Show auf BBC1 auftauchte. Bei der Radiosendung Children in Need wurde gar ein komplett erfundener Name auf Sendung verlesen. Quelle: Pressetext Austria

Mittwoch, 30. Juli 2008

Aktuell: Mini-Mikroskop passt in Handys

Foto links:
Das Mikrofluidik-Mikroskop,
so groß wie eine Münze
(Foto: caltech.edu)




Günstiges Chip-System kommt ohne Linsen aus


Pasadena (pte/30.07.2008/12:12) - Wissenschaftler am California Institute of Technology (Caltech) http://www.caltech.edu haben ein Mikroskop entwickelt, das nicht größer als eine Fingerspitze ist. "Das ganze System ist wirklich kompakt, es könnte in ein Handy eingebaut werden", beschreibt Changhuei Yang, Caltech-Professor und Leiter des Entwickler-Teams. Das Chip-System verspricht eine Vergrößerung, die sich mit den besten optischen Mikroskopen messen kann. Statt auf Linsen setzt es dazu auf Mikrofluidik. Damit ist die gezielte Arbeit mit kleinen Flüssigkeits- oder Gasmengen auf mikroskopischen Skalen gemeint. Das Mini-Mikroskop könnte den Caltech-Forschern zufolge um rund zehn Dollar in Serie gefertigt werden und somit die mikroskopische Analyse von Flüssigkeiten über mobile Geräte erlauben.

Das Caltech-System kombiniert Mikroelektronik mit Mikrofluidik. Ein CCD-Chip, wie er in Digital- und Handykameras genutzt wird, dient als Sensor. Er wird mit einer dünnen Metallschicht bedeckt, in die eine Reihe von Löchern in der Größe von einem Mikrometer als Aperturen gestanzt wird. An diesen wird durch einen winzigen Kanal die Flüssigkeit vorbeigeleitet, die mit dem linsenlosen Mikroskop analysiert werden soll. Dadurch entsteht eine Reihe von Licht-Schatten-Aufnahmen, die kombiniert werden, um ein detailliertes, zweidimensionales Bild zu erhalten. "Als Beleuchtung genügt Sonnenlicht, was das System sehr attraktiv für Anwendungen in der Dritten Welt macht", betont Yang.

Als mögliche Einsatzgebiete führen die Forscher speziell den Bereich der Biomedizin an. Die Mini-Mikroskope könnten beispielsweise für portable Systeme zur Malaria-Diagnose oder Wasser-Analyse genutzt werden. "Ein implantierbares mikroskopisches Analysesystem könnte autonom nach Krebszellen im Blutkreislauf suchen", sieht Yang eine weitere Möglichkeit. Dank der geringen Kosten seien auch Einwegsysteme zur Reduktion von Kontaminationsrisiken oder für den Einsatz in Kriegsgebieten denkbar. Verhandlungen mit Biotechnologie-Unternehmen über eine Massenproduktion der Mini-Mikroskope seien bereits im Gange.

"Das ist wirklich ein Beispiel für den kreativen Einsatz der Mikrofluidik für die Mikrooptik", meint Hans Zappe, Professor für Mikrooptik am Institut für Mikrosystemtechnik der Universität Freiburg http://www.imtek.de, gegenüber pressetext. Mikrofluidische Linsen für rekonfigurierbare optische Mikrosysteme sind ein Forschungsthema seiner Arbeitsgruppe, so der Wissenschaftler. Andernorts sind auf Basis der Mikrofluidik schon optische Schalter entwickelt worden. "International ist das ein spannendes Thema. Die Optofluidik ist ein Forschungsgebiet, das zunehmende Funktionalität für mikro-optische Systeme erlauben wird", betont Zappe daher abschließend.

Quelle: Pressetext Deutschland

Montag, 28. Juli 2008

Die aktuellen Nachrichten des CB-Radio Forum vom 27.7. 2008

Eschenau: Der Deutsche Arbeitskreis für CB- und Notfunk (DAKfCBNF) vertritt die Auffassung, dass eine Mitarbeit der Deutschen Funk-Allianz (DFA) nur in Form einer (Zwangs-) Mitgliedschaft im DAKfCBNF möglich ist. Das geht aus dem Protokoll der DAKfCBNF-Jahreshauptversammlung hervor, die am 26. April 2008 in Rauschenbach stattfand. Damit hat der DAKfCBNF mit seinem höchstqualizierten Führungspersonal wieder einmal gezeigt, dass er zu einen Zusammenarbeit mit anderen Vereinigungen und Organisationen nicht fähig ist. Mehr dazu in unserer heutigen Sendung.

Berlin: Am 1. Juli 2008 ist in Deutschland das neue Rechtsdienstleistungsgesetz in Kraft getreten. Darüber berichtet das Funkmagazin aus Hamburg. Dieses Gesetz erlaubt es unter anderem, dass Vereinigungen, die zur "Wahrung gemeinschaftlicher Interessen" gegründet wurden, für ihre Mitglieder Rechtsberatung erbringen dürfen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Beratung durch einen Volljuristen (normalerweise ein Rechtsanwalt) oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt.Mehr dazu in der heutigen Sendung.

Berlin: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat den Entwurf eines geänderten Frequenzbereichszuweisungsplans veröffentlicht. Im "Frequenzbereichszuweisungsplan" werden die Frequenzbereiche für die Funkdienste und andere Funkanwendungen im Bereich von 9 kHz bis 275 GHz festgelegt. Eine weitere "Fein-Zuteilung" der Frequenzbereiche erfolgt im nachgeordneten "Frequenznutzungsplan". Für den Jedermannfunk ergeben sich durch die Novellierung des Frequenzbereichszuweisungsplans keine unmittelbaren Änderungen. Die Änderung des Frequenzbereichszuweisungsplans ist erforderlich geworden, weil Beschlüsse der Weltfunkkonferenz 2007 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Auch dazu mehr in der heutigen Sendung.

Moskau: Besitzer von Handys und MP3-Playern werden angeblich öfter vom Blitz getroffen als andere Menschen getroffen. Die russische Regierung warnt deswegen nun vor Benutzung während eines Unwetters. Für eine steigende Anzahl der Blitzschlagopfer macht das staatliche russische meteorologische Institut FOBOS Gadgets verantwortlich. Eindeutige wissenschaftliche Studien zu diesem Thema liegen bislang noch nicht vor. Es kam jedoch bereits zu einigen Fällen, in denen ein iPod als die Ursache für einen Blitzeinschlag gehandelt wurde.

Berlin: Zum Thema der möglichen gesundheitlichen Wirkungen von Mobilfunkfeldern wurden in den letzten Jahren verschiedene Studien und Berichte veröffentlicht, die das öffentliche Interesse geweckt und zu heftigen Diskussionen geführt haben. In einer aktuellen Zusammenstellung listet das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) neun solcher Untersuchungen auf und stellt den Grundaussagen der Studien seine jeweilige Bewertung gegenüber. Download unter: http://www.emf-forschungsprogramm.de

Oberengstringen: Heute am Sonntag, feiert der ehemalige Mitarbeiter von rpa-radio, der derzeitige Vizeprädident der SCBO in der Schweiz René Nyffenegger seinen 68 Geburtstag. Wir alle von rpa-radio gratulieren ganz herzlich zu diesem Fest und wir hoffen, dass wir uns bald mal wieder sehen. René feier schön und trink einen Enzian für uns alle mit.

Durmersheim: Am Samstag, den 25. Oktober 2008 findet die 17. Rheintal Electronica, ein großer Funk-, Computer- und Elektronikmarkt statt. Beginn ist um 9.00 Uhr. Ende gegen 16.00 Uhr. Veranstaltungsort ist die „Hardt-Halle“ in 76448 Durmersheim, Kreis Rastatt. Der Anfahrtsweg wird ab den Autobahnausfahrten Karlsruhe-Süd und Rastatt ausgeschildert. Einweisungen finden auf 145.500 MHz durch DF0RHT statt. Auf rund 2.500 qm Ausstellungsfläche präsentieren etwa 100 private und gewerbliche Anbieter aus dem In- und Ausland an rund 300 Tischen eine breite Palette fabrikfrischer und gebrauchter technischer Finessen. Über 2.500 Besucher werden diese Möglichkeit zum preiswerten Einkauf oder als Informationsquelle aus erster Hand nutzen. Weitere Informationen auf unserem rparadio Blog.

Zürich: Ein Schweizer Funkamateur hat erstmals den Pokal für den 1. Platz der Honor Roll des DARC-Europa-Diploms gewonnen. Heinz Müller, HB9BOS, hat in der 2007er-Wertung mit 1843 Punkten ganze 25 Zähler Vorsprung vor Johannes Langner, DL7BQ, der den Pokal jeweils die vergangenen 15 Jahre gewonnen hatte. Den dritten Platz belegt diesmal Hajo Weigand, DJ9MH. Die Honor Roll ist eine Wertung zusätzlich zum Europa-Diplom des DARC, in der alle diejenigen aufgenommen werden, die im jeweiligen Wertungsjahr mehr als 300 Länderpunkte für das Diplom nachweisen können.

Houston: Obwohl rechtlich dazu nicht verpflichtet, nimmt die NASA die Öffentlichkeitsarbeit sehr ernst: Eine neue Archiv-Website stellt Millionen von Bildern, Videos und Tondokumenten der US-amerikanischen Raumfahrtbehörde NASA bereit. Bislang mussten sich Interessierte auf der Suche nach Multimedia-Inhalten durch etliche NASA-Seiten hangeln. Das Webarchiv NASA Images wird allerdings nicht von der Raumfahrtbehörde selbst betrieben, sondern von der Non-Profit-Organisation Internet Archive. Finanziert wird das Projekt derzeit durch Spenden. Laut der Information World Review sollen 21 NASA-Sammlungen verschmolzen werden. Die Weltraumbehörde will die Bildersuche der Archive-Site langfristig in ihre Website integrieren. Offiziell soll NASA Images erst in der kommenden Woche starten, die Website ist aber bereits zugänglich.

Wien: Ein in Österreich lebender Deutscher soll obwohl er weder ein Radio noch einen Fernseher hat plötzlich GIS-Gebühren in Höhe von über 113,- Euro nach- und zukünftig monatlich regelmäßig 23.06 Euro bezahlen. Der Grund: die GIS, das österreichische Pedant zur deutschen GEZ hat angeblich zweifelsfrei festgestellt, dass Rundfunksempfangs-einrichtungen betriebsbereit gehalten werden. Des Rätsels Lösung: Der junge Mann hat einen betriebsbereiten Computer mit Internetzugang, und damit sei die Gebührenpflicht erfüllt. Ein GIS-Sprecher bekräftigte gegenüber dem Magazin heise online, die Rechtsansicht der Service-Gesellschaft, wonach für Computer mit Internetzugang Rundfunkgebühren zu bezahlen seien, weil damit Programme wahrnehmbar gemacht werden könnten, die auch über Rundfunk verbreitet werden. Diese Meinung ist unter Juristen aber umstritten. Webstreams seien eben gerade kein Rundfunk und würden keine Gebührenpflicht auslösen, so das Gegenargument. Wie viele Gebührenbescheide für Computer mit Internetnutzung bisher erlassen wurden, konnte das GIS nicht sagen. Die Bescheide würden stets allgemein für "Rundfunkempfangseinrichtungen" formuliert. In Österreich werden die Gebühren pro Haushalt und nicht pro Apparat angesetzt. Von politischer Seite bekommt die Position des GIS keine Unterstützung. Die politischen Parteien haben sich bisher stets gegen Rundfunkgebühren auf Computer ausgesprochen oder nicht Stellung bezogen. Der FPÖ-Abgeordnete Harald Vilimsky hat am Donnerstag an seine Petition erinnert, die auf die gänzliche Abschaffung der Rundfunkgebühren abzielt. Die Quelle für diese Information ist heise online.

Und das waren die Nachrichtenin dieser Woche, zusammengetragen vom Alexander und gesprochen von der Rosemarie.

Brandaktuell: Rätsel um Polarlicht-Entstehung gelüftet

Foto links:
Funkamateure nennen das
Polarlicht auch "Aurora" und nutzen die
Eigenschaften des Polarlichtes um darüber
Funkgespräche über besondere Wege zu
führen. (Foto: aus dem Fundus der NASA)



Die tatsächliche Ursache liegt angeblich in 120.000 Kilometern Entfernung!


Los Angeles (pte/28.07.2008/12:15) - US-Amerikanische Forscher haben herausgefunden, wie die Polarlichter entstehen. Nach ihren Erkenntnissen liegt die Ursache in gut 120.000 Kilometern Entfernung. Dort nähern sich zwei magnetische Feldlinien an, während sie Energie von der Sonne aufnehmen. Wenn die Feldlinien dabei einen bestimmten Mindestabstand unterschreiten, verbinden sie sich. Dabei wird magnetische Energie in Wärme und Bewegungsenergie umgewandelt. Das Plasma von der Sonne wird dabei beschleunigt und produziert schnelle Elektronen. Diese treffen dann mit einer Geschwindigkeit von bis zu 1,5 Mio. Kilometer pro Stunde auf das Erdmagnetfeld und führen in Höhen von 65 bis 1.000 Kilometer zu dem markanten Leuchten.

In den vergangenen 30 Jahren wurde neben dieser Entstehungsvermutung noch eine zweite Theorie diskutiert. Diese ging davon aus, dass die Ursache in der Nähe der Erde zu suchen sei. In etwa 60.000 Kilometern Entfernung - was einem Sechstel der Entfernung zum Mond entspricht - treten große Spannungen im Partikelstrom zwischen Sonne und Erde auf. Dabei treten von Zeit zu Zeit Instabilitäten auf, die für die Bildung der Polarlichter verantwortlich gemacht wurden.

Dem Team um Vassilis Angelopoulos von der Universität von Kalifornien in Los Angeles http://www.ucla.edu ist es mit Hilfe der NASA http://www.nasa.gov nun aber gelungen, die erste Theorie als die richtige zu bestätigen. "Unsere Daten zeigen, dass der Auslöser für die 'Aurora borealis' die magnetischen Verbindungen sind", erklärt Angelopoulos. Wie Spiegel.online berichtet, würden dabei Wellen und Plasma wie mit einer Steinschleuder an den magnetischen Feldlinien entlang katapultiert. "Sie lassen die Polarlichter aufleuchten, bevor das Umfeld der Erde eine Chance hat zu reagieren", ergänzt Chefwissenschaftler Angelopoulos. Für ihre Forschungen schoss die NASA im Zuge des THEMIS-Programms (Time History of Events and Macroscale Interactions during Substorms) fünf Satelliten ins Weltall. Deren Messinstrumente konnten neben elektrischen und magnetischen Signalen auch Ionen und Elektronen nachweisen.

Aus den Erkenntnissen erhoffen sich die Forscher eine bessere Vorhersage von Sonnenstürmen. Zwar sind die Polarlichter in Skandinavien, Kanada und Asien alljährlich ein Spektakel, das Tausende von Touristen anzieht, doch sind sie vor allem für die Weltraumindustrie nicht ungefährlich. "Die Stürme setzen gewaltige Energien frei. Bis zu zwei Mio. Ampere, die bis zu zwei Stunden anhalten, sind keine Seltenheit", erläutert Angelopoulos. Dies entspreche einem Erdbeben der Stärke fünf bis sechs auf der Richterskala. "Wenn uns eine bessere Vorhersage gelingt, dann können wir Astronauten in ihren Raumschiffen frühzeitig warnen und wichtige Systeme in Satelliten anschalten, bevor sie Schaden nehmen", so Angelopoulos. Aber nicht nur im Weltraum, sondern auch auf der Erde führen Sonnenstürme regelmäßig zu großen Problemen. Oftmals gehen sie nämlich einher mit teilweise flächendeckenden Stromausfällen.

Quelle für Text: Pressetext Austria

Eine ausführliche Darstellung und Berechnung von "Aurora Funkverbindungen" findet man auf der Seite der Funkamateure des Ortsverbandes Herten! Bitte folgen Sie diesem Link. Dort kann man sich auch mit Funkamateuren in Verbindung setzen, welche mit diesem Phänomen Erfahrung haben.
Funkamateure des Amateurfunkverbandes Salzburg in Österreich haben eine sehr informative und ansprechende Seite im Internet, wo u.a. auch die Ausbreitung der Funkwellen über Aurora erklärt werden. Hier ist der Link.

Viel Spaß beim durchstöbern. Alexander W. Eisele DG9NCZ