Donnerstag, 31. Juli 2008

BBC zahlt Rekordstrafe für manipulierte Anrufsendungen


Foto links:
Sendungen von BBC1
in der Kritik (Foto: BBC)


Medienbehörde "OFCOM" fordert rund eine halbe Mio. Euro
von der BBC!


London (pte/31.07.2008/06:10) - Die BBC ist von der britischen Medienaufsichtsbehörde Ofcom http://www.ofcom.org.uk zu einer Strafe von umgerechnet rund 507.000 Euro verdonnert worden. Die öffentlich-rechtliche Sendeanstalt hatte offenbar bei Anrufsendungen Gewinner vorgetäuscht und die Zuschauer bei Wettbewerben und Preisrätseln in die Irre geführt. Wie britische Zeitungen berichten, wurden Sendungen sowohl im Fernsehen als auch im Radio manipuliert. Das Brechen der bestehenden Rundfunkrichtlinien sei in diesem Fall sehr ernst zu nehmen, so die Regulierungsbehörde. "In jedem einzelnen Fall hat die BBC ihr Publikum betrogen, indem Gewinner vorgegaukelt und Wettbewerbe unfair durchgeführt wurden", argumentiert Ofcom. Für die britische Sendeanstalt ist das die höchste Strafe, die jemals von der Medienaufsicht gegen sie verhängt wurde.

In einigen Fällen ist den Programmverantwortlichen laut Medienaufsicht von vornherein bewusst gewesen, dass die Anrufer keine Chance haben würden, den Wettbewerb zu gewinnen. Dennoch seien die Sendungen so ausgestrahlt worden. Die Ofcom sagt, dass die Produktionsteams in einzelnen Fällen vorsätzlich die Entscheidung getroffen hätten, Anrufsendungen auszustrahlen, bei denen das Publikum absolut keine Gewinnchancen hatte. "In anderen Fällen traten bei Sendungen technische Probleme auf und irgendwelche Gewinnernamen wurden dargestellt", heißt es in dem Bericht. Bei der BBC hätten intern die Managementaufsicht und die Schulungsabläufe nicht entsprechend funktioniert, um sicherzustellen, dass das Publikum nicht getäuscht wird.

Manipulierte Anrufsendungen wie bei der BBC sind kein Einzelfall. Der britische Sender ITV wurde in diesem Jahr zum Beispiel mit einer Strafe von mehreren Mio. Euro belegt, weil Mehrwertnummern missbraucht worden waren. Auch im deutschsprachigen Fernsehen laufen vor allem Call-In-Shows oder Teleshoppingsendungen nicht immer ganz sauber ab. "Hinsichtlich des rundfunkrechtlichen Rahmens für die typischen Call-In-Gewinnspiele gelten die allgemeinen Regeln zu Teleshopping, insbesondere das Trennungs- und Erkennbarkeitsgebot sowie bestimmte zeitliche Höchstgrenzen", erklärt Michael Truppe von der Geschäftsstelle des Bundeskommunikationssenates auf Nachfrage von pressetext. Die inhaltliche Kontrolle der Spiele bzw. möglicher Betrug liege hingegen nicht im Zuständigkeitsbereich der Rundfunkbehörden, sondern wäre gegebenenfalls zivil- oder strafrechtlich vor den ordentlichen Gerichten aufzugreifen.

Die BBC hat zumindest kein Geld an den Anrufen mitverdient, die von den Zusehern und Zuhörern bezahlt werden mussten. Das Publikum wurde aber bewusst der Chance auf Gewinne beraubt. So gab es einen Fall, bei dem der Name eines Produktionsmitglieds als Sieger einer Call-in-Show auf BBC1 auftauchte. Bei der Radiosendung Children in Need wurde gar ein komplett erfundener Name auf Sendung verlesen. Quelle: Pressetext Austria

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