Weiterhin angestiegen sind auch Beschwerden zu unerwünschten Mehrwert-SMS, während hingegen Probleme mit Dialer-Programmen in Österreich kein Thema mehr waren, bilanziert die RTR im Streitschlichtungsbericht 2007.
Mit knapp 3500 verzeichneten Streitschlichtungsfällen sind 2007 die Beschwerden im Vergleich zu 2006 um mehr als 20 Prozent gestiegen. In den Jahren davor waren es im Durchschnitt zehn Prozent. "Wir führen das auf die kontinuierlich zunehmende Produkt- und Dienstevielfalt der Telekom-Branche zurück", so Georg Serentschy, Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Telekom
Roaming
Als Lösungen bieten sich laut Serentschy Roamingwarnungen an. Für Kunden in Grenzgebieten biete sich auch eine Roamingsperre an. Um den Kunden auch ein bessere Übersicht ihrer verbrauchten Datenvolumina geben zu können, schlägt Serentschy ein Real-time-billing vor. Mit einer besseren Software könnte der Kunde auch die effektive Datenübertragung besser nachvollziehen und sich die anfallenden Kosten sofort anzeigen lassen.
Spitzenreiter bei den Schlichtungsfällen sind die Mobilfunkanbieter. Wobei T-Mobile/tele.ring mit "überproportionalen Anstieg" von über 1100 Schlichtungsfällen hervorsticht.
Was in Deutschland die BnetzA ist, in der Schweiz das Bakom, ist in Österreich das RTR die Rundfunk & Telekom Regulierungs GmbH
Vom RTR kommt aktuell folgende öffentliche Ausschreibung:
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) KOA 1.314/08-003 Beschränkte Ausschreibung einer Übertragungskapazität gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 Privatradiogesetz
Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und 3 des Bundesgesetzes, mit dem Bestimmungen für privaten Hörfunk erlassen werden (Privatradiogesetz – PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 169/2004, folgende Übertragungskapazität aus:
WAIDHOFEN YB 6 (Eben) , Frequenz 107,3 MHz
Gemäß § 13 Abs. 3 PrR-G ist diese Ausschreibung auf bestehende Hörfunkveranstalter beschränkt. Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazität zu einem bestehenden Versorgungsgebiet sind mit einem Vermerk der Geschäftszahl und der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazität zu versehen und haben bis spätestens 28. Juli 2008, 13 Uhr, bei der Kommunikationsbehörde Austria (per Adresse ihrer Geschäftsstelle Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, Mariahilfer Straße 77-79, 1060 Wien, Fax: 01/58058-9191, E-mail: rtr@rtr.at) einzulangen.
Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlage sowie ein allgemeines Merkblatt, insbesondere zu den erforderlichen Antragsunterlagen, sind auf der Website www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung (brigitte.hohenecker@rtr.at, Fax: 01/58058-9191, Tel: 01/58058-153) zugesandt. Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
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